Taucherinfos
 

Taucherinfos beinhaltet aktuelle Themen die für Taucher im Allgemeinen interessant sind.

 

Aktuelle Informationen für Taucher

 

Taucheinschränkungen für die Jura im Bodensee

 

([Quelle: Offizielle Presseaussendung des Kantons Thurgau] gefunden auf nullzeit.at)

 

Der Regierungsrat des Schweizer Kantons Thurgau hat das im Jahr 1864 vor Bottighofen gesunkene Dampfschiff Jura unter Schutz gestellt. Tauchen ist nur noch mit Sondergenehmigung möglich.

 

Der Regierungsrat hat das Amt für Archäologie dazu ermächtigt, Dritten die Untersuchung und allenfalls Bergung der Jura zu gestatten. Mit anderen Worten: für Tauchgänge auf der Jura ist ab sofort dort eine Sondergenehmigung einzuholen.

 

Seit einigen Jahren wird das Wrack der Jura von Sporttauchern aufgesucht und auch geplündert. Um den Dampfer als kulturhistorisches Objekt von hoher industriearchäologischer Bedeutung der Nachwelt zu erhalten, hat der Regierungsrat die Besitzverhältnisse nun geklärt und das Schiff unter Schutz gestellt.

 

Er hat sich dabei auf zwei Artikel des Zivilgesetzbuches (ZGB) gestützt. Gemäß Artikel 718 wird eine herrenlose Sache dadurch zu Eigentum erworben, dass jemand sie mit dem Willen, ihr Eigentümer zu werden, in Besitz nimmt. Vorbehalten bleibt ferner Artikel 724: Handelt es sich um herrenlose Naturkörper oder Altertümer von erheblichem wissenschaftlichem Wert, so gelangen sie in das Eigentum des Kantons, in dessen Gebiet sie gefunden worden sind.

 

Dieser Artikel ist nicht nur auf archäologische Objekte im herkömmlichen Sinn anwendbar, sondern auch auf Gegenstände, die erst im Laufe des Mittelalters oder der letzten Jahrhunderte im Boden verschwanden oder vergraben wurden.

 

Außerdem besagt das kantonale Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat, dass das kulturgeschichtliche Erbe, insbesondere auch erhaltenswerte Objekte zu schützen und zu pflegen seien. Mit der Unterschutzstellung ist der Weg nun frei für fachgerechte Rettungsmaßnahmen.

 

Da der Regierungsrat davon ausgeht, dass infolge der Aktivitäten von Sporttauchern wichtige Zeugen zur Geschichte des Thurgaus und der Seefahrt auf dem Bodensee verloren gehen, wurde nunmehr die Tauchbeschränkung erlassen.

 

Die Geschichte der Jura

 

Am 12. Februar 1864 um 11 Uhr ist im dichten Nebel vor Bottighofen das Dampfschiff Jura vom Dampfer Zürich gerammt worden und innert vier Minuten gesunken. Ein Matrose verlor das Leben, ein Schiffsjunge erlitt einen Armbruch.

 

Die Passagiere und der Rest der Besatzung retteten sich auf die Zürich. Von der Ladung an Seiden- und Baumwollstoffen kam ein grosser Teil schwimmend an die Oberfläche, während angeblich rund fünf Tonnen Eisenwaren und das Gepäck der Passagiere mit dem Schiff untergingen.

 

Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft ergaben, dass die beiden Kapitäne ihre Pflichten erfüllt hatten. Die Verfahren wurden eingestellt.

 

Der Bodensee und seine Wracks

 

Der Bodensee ist nach archäologischen und schriftlichen Quellen seit langer Zeit ein viel befahrenes Gewässer. Sowohl im oberen wie im unteren Teil des Bodensees und im Seerhein finden sich Wracks von Schiffen unterschiedlicher Zeitstellung.

 

Die Spanne reicht von Einbäumen aus der Jungsteinzeit über spätmittelalterliche und neuzeitliche Ledinen bis hin zu Dampfern des 19. Jahrhunderts. Allen Wracks kommt eine hohe wissenschaftliche und kulturhistorische Bedeutung zu.

 

Diskussionspunkt PFO: Stand der Forschung 2004

 

(Der nachfolgende Artikel stammt von Walo Pfeifhofer , Medizinischer Sachverständiger der FTU / www.ftu.ch)

 

Die medizinische Forschung ist im Fluss, die Wahrheit wird nie erreicht, aber durch die Forschung kann die Grenze zu ihr erreicht werden. Der momentane Stand der Forschung bezüglich des Taucherrisikos mit PFO erlaubt Empfehlungen herauszugeben.

 

Das offene oder persistierende (bleibende) Foramen ovale ist eine beim Ungeborenen immer vorkommende Öffnung in der Scheidewand zwischen rechtem und linken Herzvorhof. Dadurch kann das Blut vom Körpergewebe her kommend, ohne durch die noch nicht gebrauchte und deshalb noch unnütze Lunge durchbluten zu müssen direkt, wieder zur Plazenta gepumpt werden um dort mit Sauerstoff angereichert zu werden.
Nach der Geburt entfalten sich die Lungen, der Gefässwiderstand nimmt ab und die Lunge wird jetzt vermehrt durchblutet. Das Blut fliesst nun von der rechten Vorkammer in die rechte Hauptkammer, von dort in die Lunge. Dann in die linke Vorkammer, linke Hauptkammer und von dort in den Körper. Durch die Änderung der Druckverhältnisse nach der Geburt legt sich eine Membran vor das Foramen ovale und hält es verschlossen, solange der Druck im rechten Vorhof kleiner als im Linken ist. In den späteren Jahren verwächst die Membran und verschliesst das Foramen ovale bei den meisten Menschen definitiv. Bei Provokationstests kann aber bei bis zu 30% der Erwachsenen ein direkter Blutübertritt von rechts nach links nachgewiesen werden, das persistierende Foramen ovale.
Auch Tauchgänge innerhalb der Nullzeiten können Gasblasen in der Blutbahn produzieren. Sie werden in den rechten Vorhof geschwemmt und normalerweise in der Lunge herausgefiltert, wo sie bei geringer Anflutung kein Unheil anrichten. Die Kompensationsmöglichkeit der Lunge ist sehr gross. Durch ein PFO kann bei Druckerhöhung im rechten Vorhof Blut mit Gasblasen direkt in die linke Vorkammer gelangen und dadurch im ganzen Körper zur Verstopfung von kleinen Gefässen führen. Dies kann sich bei Hirngefässen katastrophal auswirken und zu neurologischen Symptomen der Dekompressionskrankheit (DCS) führen. Da der Durchtritt der Gasblasen von rechts nach links von einer Umkehr der Druckverhältnisse im rechten und linken Vorhof abhängig ist, treten nicht bei jedem Taucher mit PFO nach dem Tauchgang Gasblasen über. Für Taucher mit PFO besteht daher nach einem Tauchgang bei einem Druckanstieg im rechten Herz mit Ausbildung eines Blutübertrittes durch das PFO das Risiko einer Gasembolie.
Untersuchungen haben aufgezeigt, dass Taucher mit PFO ein etwa 2 bis 3 mal höheres Risiko für eine neurologische DCS aufweisen. Kein PFO zu haben schützt aber keinesfalls vor der DCS. Nicht vergessen werden sollte, dass ein vorhandenes PFO alleine nicht zum Gasblasenübertritt führt, sondern nur in Kombination mit der Druckerhöhung im rechten Herzen. Auch nicht vergessen werden sollte, dass auch andere Faktoren existieren, die ein höheres Risiko für eine DCS darstellen, wie zum Beispiel die Dehydratation.
Was führt nun zu solch einer Druckerhöhung? Als erstes ist da das Valsalvamanöver zu nennen. Dann jegliche körperliche Anstrengung die zu Presssatmung führt, aber auch das längere Anhalten der Atmung im eingeatmeten Zustand. Somit gilt für alle Taucher die Regel normal zu atmen während des Tauchganges, aber auch nach dem Tauchgang!
Aufgrund der nicht 100%-igen Nachweisbarkeit des PFO mit einfachen Untersuchungen und der relativ geringen Erhöhung des DCS-Risikos mit PFO empfiehlt sich die routinemässige Untersuchung aller Taucher auf PFO nicht. Hat ein Taucher eine DCS erlitten, insbesondere bei Einhaltung der Dekompressionsregeln, sollte ein PFO ausgeschlossen werden. Wird bei ihm ein PFO gefunden so haben sich folgende Empfehlungen bewährt:

  • Jo-Jo-Tauchgänge vermeiden
     

  • Zusätzlicher Sicherheitsstop bei jedem Tauchgang von 5 Minuten Dauer auf 3 bis 6 Meter Tiefe.
     

  • Ob das Tauchen nach Lufttabellen mit Gasgemischen mit erhöhtem Sauerstoffanteil (Nitrox) das Risiko der DCS senken kann ist unbekannt, kann aber bei auch noch fehlender Datenlage empfohlen werden
     

  • Husten und Pressatmung während der Aufstieges und bis 2 Stunden nach dem Tauchgang unterlassen
     

  • Nach dem Tauchgang keine schweren Lasten tragen, kein Pressen beim Stuhlgang (Bauchpresse vermeiden)

Wird bei einem Taucher ohne DCS ein PFO nachgewiesen, ist ein Tauchverbot nicht ratsam. Es müsste rund 30% der Taucher das Tauchen verboten werden! Wurde bei einem Taucher nach einer DCS ein PFO nachgewiesen sollte er sich bei wieder gegebener Tauchtauglichkeit an die obigen Empfehlungen halten und mit seinem Arzt über einen eventuell indizierten operativen Verschluss des PFO diskutieren.

 

Ein guter Grund nicht tiefer als 40m zu tauchen.

 

(Der nachfolgende Artikel stammt von www.suva.ch. Diese Liste wird von der SUVA regelmässig überarbeitet. Es gilt ausdrücklich immer die aktuelle Liste der SUVA!)

 

Bei welchen Sportarten kürzt die Suva die Leistungen?

 

Bei folgenden Sportarten, die generell als Wagnisse gelten, werden die Geldleistungen um 50% nach Art. 39 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) gekürzt.

  • Auto-Wagnisse (Autocross-, Stockcar-, Rundstrecken- und Bergrennen inkl. Training; Auto-Rallye-Geschwindigkeitsprüfungen)

  • Boxwettkämpfe

  • Catch-as-catch-can

  • Fullcontact-Wettkämpfe

  • Karate extrem (Zertrümmern von Back- oder Ziegelsteinen oder dicken Brettern mit Handkante, Kopf oder Fuss)

  • Motocrossrennen inkl. Training auf der Rennstrecke

  • Motorbootrennen inkl. Training

  • Motorradrennen inkl. Training

  • Abfahrtsrennen mit Mountain- oder City-Bikes inkl. Training auf der Rennstrecke

  • Ski-Geschwindigkeits-Rekordfahrten

  • Tauchen in einer Tiefe von mehr als 40 m

  • Hydrospeed oder Riverboogie (Wildwasserfahrt bäuchlings auf Schwimmbob liegend)

  • Snow-Rafting (Schlauchbootfahrten auf Skipisten)

Ebenfalls mit einer Kürzung der Geldleistungen nach Art. 39 UVG um 50 % hat zu rechnen, wer bei einer an sich voll gedeckten Sportart die sportsüblichen Vorschriften oder Vorsichtsgebote in schwerwiegender Weise missachtet (z.B. Fliegen mit Hängegleiter bei sehr ungünstigen Wetterverhältnissen, wie starke Böen, Föhnsturm; Hochsee-Segeln unter extremen Verhältnissen; Kanu- und Kajakfahrten unter extremen Verhältnissen).

 

Versicherungsschutz bei Dekokrankheit:

 

Bei Gesundheitsproblemen im Bereich Dekokrankheiten sind grundsätzlich die Krankenversicherer (nicht die Unfallversicherung) zuständig. Dies wurde mit dem EVG - Urteil

vom 13.07.1998 (U220/96) bestätigt.

 

Auskunft SUVA Linth v. 25. März 2004

 

Tipp

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